Haftung für den Arbeitgeber
Hinsichtlich Ihrer Pflichten als Arbeitgeber bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge bieten wir Ihnen gerne mit umfangreichem Informationsmaterial, Ansprechpartnern bei den Versicherungsgesellschaften und Entwürfen für die betrieblichen Vereinbarungen eine solide Grundlage.
Nach § 1a BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in bestimmten Grenzen eine Entgeltumwandlung für seine betriebliche Arbeitsversorgung verlangen. Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, so ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt.
Presse Artikel "Rechtspflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung"
Unsere Leistungen:
- Enthaftungserklärung
- Vertragsgrundlagen
- Formulierungsvorschläge
- Ansprechpartner direkt bei den Versicherungsgesellschaften





